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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 4 KR 229/01   

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https://dejure.org/2004,11471
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 4 KR 229/01 (https://dejure.org/2004,11471)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.02.2004 - L 4 KR 229/01 (https://dejure.org/2004,11471)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - L 4 KR 229/01 (https://dejure.org/2004,11471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Beratungspflicht bei Beantragung von Leistungen im Nichtvertragskrankenhaus - Benennung von Vertragskrankenhäusern - Kostenerstattung bei Verletzung der Beratungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 3 SGB V; § 14 SGB I
    Übernahme der Kosten für eine endoskopische Bandscheiben-Operation; Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule mit Schwerpunkt im Bereich der Lendenwirbelsäule; Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruch im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine endoskopische Bandscheiben-Operation; Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule mit Schwerpunkt im Bereich der Lendenwirbelsäule; Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruch im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen und ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen, 28.08.1996 - L 4 KR 143/95

    Krankenversicherung; Behandlung; Ausland; MDK; Medizinischer Dienst;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 4 KR 229/01
    Beantragt eine Versicherte eine Leistung außerhalb des vertragsärztlichen Systems, so hat die Krankenkasse die Pflicht, die Versicherte konkret und einzelfallgerecht über mögliche Leistungen innerhalb des vertragsärztlichen Systems zu beraten (so bereits LSG Niedersachsen, Urteil vom 28.8.1996 - L 4 Kr 143/95).

    Nach dem Sinn und Zweck des Herstellungsanspruches ist die Beklagte daher zur Erstattung der Behandlungskosten verpflichtet, die sie bei korrektem Verwaltungshandeln aufzuwenden gehabt hätte (vgl. hierzu gefestigte Rechtsprechung des Senats: Urteil vom 28. August 1996 - L 4 Kr 143/95 - mN).

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 4 KR 229/01
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so ist regelmäßig im Wege der Naturalrestitution der Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (vgl BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 KR 27/01 R - in SozR 3-3300 § 43 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 4 KR 229/01
    Denn ein Notfall liegt nach der Rechtsprechung des BSG nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 Rka 9/94 in SozR 3-2500 § 76 Nr. 2).
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